Fahrschule red-L Duss | Hengsthöhe 8 | 6280 Hochdorf

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Vertrag: Der Vertrag tritt bei der ersten Fahrstunde in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Gültig seit 01.Juli 2023. Die Fahrschule red-L Duss verpflichtet sich, den Fahrschülern unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht oder sogar übersteigt.

2. Nothelfer: Wenn der Fahrschüler seinen Nothelferkurs beim Fahrschul-Treff (Fahrschule red-L Duss) absolviert, bekommt der Fahrschüler 50 CHF Guthaben geschenkt, für den obligatorischen Verkehrskundeunterricht beim Fahrschul-Treff (Fahrschule red-L Duss) und für die Fahrstunden bei der Fahrschule red-L Duss. Der Fahrschüler kann frei entscheiden welche Dienstleistungen (oben aufgezählt) beanspruchen möchte und wieviel vom Guthaben dafür eingesetzt werden soll. Diese Dienstleistung ist nicht kombinierbar mit andern Rabatten und Aktionen.

3. Fahrlehrer: Der Fahrlehrer ist als Ausbilder im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neusten, methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrages stellt keine Garantie für den Erhalt des Führerausweises dar. Insbesondere dann nicht, wenn der Fahrschüler von sich aus zu früh an die praktische Prüfung möchte. Ohne Einverständnis von der Fahrschule red-L Duss gibt es keine Fahrlehrer Begleitung und kein Fahrschulauto am Prüfungstag.

4. Ziel: Ziel ist es, den Führerausweis für die Kategorie B (Auto) gemäss den Schweizerischen Prüfungsanforderungen für die theoretische und praktische Führerprüfung der Vereinigung der Strassenverkehrsämter (ASA) zu erlangen.

5. Fahrschulauto: Der Fahrschüler ist zur sorgfältigen Behandlung des Fahrschulautos und der Schulungsmaterialien verpflichtet. Im Fahrschulauto darf nicht geraucht werden. Bei verschmutzten Kleidern muss ein Sitzschutz verwendet werden. Grundsätzlich wird die praktische Fahrschulung aus Gründen der Verkehrssicherheit nur auf Fahrzeugen mit Doppelpedalen und Zusatzspiegeln erteilt. Ausnahmen sind beim «Refresh» oder nach besonderer Absprache möglich. Für Fahrstunden auf dem privaten Fahrzeug wird keine Reduktion auf den Fahrstundenpreis gewährt.

6. Online Buchung: Bei der Online Buchung, wie auch bei der persönlichen Terminbuchung, kann es sein, dass der gebuchte Termin nicht durchführbar ist. Dies kann folgende Ursache haben: Aufgrund von Prüfungen, da die Prüfungsdaten nur in einem gewissen Zeitraum gebucht werden können; Verwendung vom Auto mit Schaltgetriebe, welches ich stundenweise mieten muss, und es nicht mehr zur Verfügung steht; Wie auch bei Krankheit vom Fahrlehrer oder einfach wegen  Optimierung des Arbeitsplans. Ziel ist es dann, einen anderen passenden Termin im nahen Zeitrahmen zu finden.

7. Fahrstunden: Die Fahrstunden beginnen und enden in der Regel beim Fahrschul-Treff (Bahnhof Emmenbrücke LU). Bei selber gewählten Startpunkten (nur bei 100 Minuten buchbar) kann die Zeit durch den Fahrlehrer individuell angepasst werden, dadurch immer auf die Bestätigung des eigenen Startpunkt warten. Eine Fahrstunde dauert 45 Minuten, kann aber auch länger gebucht werden. Dies erfolgt mit einem höheren festgelegten Preis (siehe Webseite red-L.ch) Die Fahrstunde besteht aus Begrüssung, Orientierung, Instruktionen, Zielsetzung, praktischem Fahren mit Theorie verbunden, evtl. Tanken, Schlussbesprechung, allfällige manuelle Terminfindung mit dem Fahrlehrer und Verabschiedung. Der Fahrschüler muss die Fahrschule red-L Duss über allfällige Medizinische Probleme informieren. Fahrstunden, welche die Fahrschule red-L Duss als Folge höherer Gewalt, technischer Defekte am Fahrzeug oder Streiks nicht erbringen kann, werden nicht verrechnet. Die Haftung der Fahrschule red-L Duss für allfällig dadurch entstehende Kosten oder Schäden der Fahrschüler ist ausgeschlossen.

8. Extrafahrten: Als Extrafahrten betitelt die Fahrschule red-L Duss sämtliche durch den Fahrlehrer ausgeführten Autofahrten. Die Extrafahrt wird nicht zusätzlich in Rechnung gestellt, sondern automatisch in die Fahrstunde einbezogen.

9. Bezahlung: Fahrstunden und sonstige Kosten sind jeweils vor oder nach der Fahrstunde digital oder bar zu bezahlen. Für Nachzahlungen per Überweisung oder bei der nächsten Fahrstunde wird eine Gebühr von CHF 5.- pro Fahrstunde erhoben (Mehraufwand, Gebühren Bank/Post). Die Preise können jederzeit auf der Website eingesehen werden. Die Fahrschule red-L Duss behält sich das Recht vor, diese jederzeit, aber mit Vorankündigung bei den in noch Ausbildung verbleibenden Schülern zu ändern. Die Fahrschule red-L Duss kann bei Fahrschülerschulden nach eigenem Ermessen einen Fahrstunden Stopp einleiten bis die Schulden wieder nach Vereinbarung (abbezahlt) sind. Bei einem allfälligen Restbetrag zugunsten vom Schüler, wird die Fahrschule red-L Duss den vollen Restbetrag zurück bezahlen.

10. Administrationspauschale: Die Administrationspauschale besteht aus Datenerfassung, App Einrichtung, Geldtransfer, Prüfungsanmeldung, Abschlussrechnung und Datenarchivierung. Sie ist einmalig obligatorisch bis zum dritten Fahrstundenbesuch digital oder bar zu bezahlen. Falls der Fahrschüler die Fahrschule nach der ersten oder zweiten Fahrstunde verlässt, wird keine Administrationspauschale fällig. Beim Refresh wird keine Administrationskosten fällig da es in der Regel nur um ein bis zwei Fahrstunden handelt.

11. Lernfahrausweis: Der Kunde verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Der gültige Lernfahrausweis ist zu jeder Fahrstunde mitzuführen, um ihn bei einer amtlichen Kontrolle vorweisen zu können. Der Fahrlehrer ist berechtigt, den Lernfahrausweis zu jeder Zeit einzusehen. Ohne gültigen Lernfahrausweis wird die Fahrstunde kostenpflichtig abgesagt. Wird dem Fahrschüler der Lernfahrausweis während der Ausbildungsdauer entzogen, ist die Fahrschule red-L Duss umgehend darüber zu informieren. Ebenfalls zwingend sind fest schliessende Schuhe sowie Brille/Kontaktlinsen, sofern die Auflage 01 im Lernfahrausweis vermerkt ist. Auch hier gilt bei nicht einhalten, dass die Fahrstunde kostenpflichtig abgesagt wird. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule red-L Duss vor, die Fahrlektion zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird dem Fahrschüler vollumfänglich verrechnet.

12. Bussen: Der Fahrlehrer ist sich bemüht, die Fahrstundenzeit stehts einzuhalten. Bei unerwarteten Verkehrsverhältnissen kann die Fahrstunde länger oder kürzer ausfallen. Grundsätzlich ist der Fahrlehrer dazu verpflichtet, in drohenden Situationen (inkl. Gesetzesübertretungen) rechtzeitig einzugreifen. Allfällige Bussen, die durch das Verschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden, sofern der Fahrschüler eine interne Prüfungsfahrt absolviert hat.

13. Ausbildungs-App: Die red-L Ausbildungs-App wird dem Fahrschüler während seiner gesamten Fahrausbildung bei der Fahrschule red-L Duss kostenlos zur Verfügung gestellt und ist Eigentum der Fahrschule red-L Duss. Es ist verboten, den gesamten Inhalt oder einzelne Bilder vom Inhalt der red-L App ohne Einverständnis der Fahrschule red-L runterzuladen, aus der App zu kopieren oder anderweitige Methoden anzuwenden, um an die Bilder zu kommen. Das Zeigen der red-L App an dritte Personen ist natürlich gestattet. Die Fahrschule red-L Duss behält das Recht an der eigenen App und darf jeden beliebigen Account nach einem Regelbruch oder aufgrund Eigeneinteresse jeder Zeit löschen. Löschen heisst, der Fahrschüler hat keinen Zugriff mehr auf sämtliche erarbeiteten Bilder der App.

14. Dashcam: Der Fahrschüler bekommt zu Beginn der Fahrausbildung kostenlos eine leere Speicherkarte mit Adapter zu seinem Eigentum. Er hat dann bei jeder Fahrstunde die Möglichkeit, seine Speicherkarte in die Auto Dashcam einzuführen und die gesamte Fahrstunde für sich aufzunehmen. Der Fahrschüler ist selbst dafür verantwortlich, was mit seinen Aufnahmen passiert, solange er sich an die Richtlinien der schweizerischen EDÖB hält. Die Fahrschule red-L Duss zieht sich ab dem Zeitpunkt der Übergabe vom Eigentum der leeren Speicherkarte an den Fahrschüler, aus allen möglichen Belangen zurück. Die Dashcam Dienstleistung entfällt beim Ausfall der Dashcam und wird nicht finanziell vergütet.

15. Absagen: Vereinbarte Fahrstunden müssen mindestens 48 Stunden respektive 2 Arbeitstage (Sonn- und allgemeine Feiertage) im Voraus abgemeldet werden. Absage bei 48 bis 24 Stunden wird zu 50% und bei weniger als 24 Stunden von der vereinbarte Fahrstunde zu 100% verrechnet. Eine Absage gilt per WhatsApp, SMS, Combox oder E-Mail erst als akzeptiert, wenn die Absage vom Fahrlehrer bestätigt wird. Es gilt nicht der Zeitpunkt der Bestätigung vom Fahrlehrer, sondern vom Eingang der Absage des Schülers. Sofern die Fahrschule red-L Duss nicht über eine Verspätung informiert wird, ist der Fahrlehrer nach einer Wartezeit von max. 10 Minuten nicht länger verpflichtet, zu warten. In diesem Fall wird dem Fahrschüler die gebuchte Fahrstunde vollumfänglich verrechnet. Bei Ausnahmen infolge Krankheit oder Unfall (mit schriftlichem ärztlichem Zeugnis) ist die Fahrschule red-L Duss kulant.

16. Prüfungstag: Sollten Fahrstunden gegen Ende der Ausbildung noch nicht bezahlt sein, so sind diese spätestens am Prüfungstag vor dem Einfahren zu bezahlen (inklusive der jeweiligen Gebühren). Ansonsten verweigert die Fahrschule red-L Duss die Prüfungsbegleitung. Die daraus entstanden Kosten gehen zu Lasten des Fahrschülers. Sollten Fahrstunden nicht vollumfänglich bezahlt werden oder sollte eine Rechnung nicht bis zum Fälligkeitsdatum vollumfänglich bezahlt sein, fällt der Fahrschüler ohne Weiteres in Verzug. Der Fahrschüler trägt sämtliche Kosten, die der Fahrschule red-L Duss durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Fahrschüler der Fahrschule red-L Duss eine Mahngebühr von CHF 30.- pro Mahnung.

17. Versicherung: Während des Fahrunterrichts und der Führerprüfung sind Schäden am Fahrschulauto oder privat Auto vom Schüler sowie an anderen Fahrzeugen, Sachen oder Personen durch meine Vollkaskoversicherung bei der Schweizerischen Mobiliar gedeckt. Im Schadensfall muss der Schüler keinen Selbstbehalt bezahlen. Auch Gesundheitsschäden bei einem Verkehrsunfall sind versichert. Bei Grobfahrlässigkeit oder Fahren in nicht fahrfähigem Zustand (Alkohol, Drogen, Medikamenten, Übermüdung…) haftet vollumfänglich der Schüler. Sollte sich der Fahrschüler eigenständig zur praktischen Führerprüfung anmelden, entfällt der Versicherungsschutz für die Prüfung. Da der Fahrschüler ohne Begleitung der Fahrschule red-L Duss unterwegs ist.

18. Rechtliches: Für die Leistungen der Fahrschule red-L Duss gilt ausschliesslich Schweizerisches Recht. Zur Beurteilung sämtlicher sich aus den Geschäftsbeziehungen entstehenden Streitigkeiten ist das ordentliche Gericht am Sitz der Gesellschaft zuständig. Die notwendigen Schülerdaten werden intern gespeichert für mögliche weitere Dienstleistungen bei der Fahrschule red-L Duss. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und der Einfachheit halber, wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermassen für alle Geschlechter. Das gilt für die ganze Fahrschule red-L Duss, egal in welchem Bereich.

 

Fahrschule red-L Duss                                                                                                 

Reto Duss

Geschäftsführer